Das Fallseminar 2020 richtet sich an die Mitarbeitenden aller Erfahrungsstufen der Einwohnerdienste und vertieft aktuelle Fragestellungen aus dem Melderecht anhand von neuen Gerichtsentscheiden aus den Kantonen und Fallbeispielen aus der Beratungspraxis des Seminarleiters.
Der Schwerpunkt des diesjährigen Fallseminars liegt auf der Herleitung rechtlicher Begründungen für den Entscheid zur Anmeldung zu Niederlassung oder Aufenthalt.
Daneben bietet das Seminar den Teilnehmenden die Gelegenheit, anhand von klassischen und mitunter kniffligen Fallkonstellationen aus der Beratungspraxis des Referenten ihren Umgang mit den melderechtlichen Bestimmungen zu vertiefen und zu erweitern.
Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt Winterthur / 1. Vizepräsident des Bezirksrats Winterthur
Langjähriger Rechtskonsulent und Ausbilder des Verbands Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)
09.00 – 10.15 Entscheidkriterien für Niederlassung und Aufenthalt
• Gemeinsame Erarbeitung der massgeblichen Entscheidkriterien zwischen Niederlassung und Aufenthalt anhand verschiedener Fallkonstellationen
10.15 – 10.45 Kaffeepause
10.45 – 11.30 Gesetzlich nicht geregelte Fälle von Niederlassung und Aufenthalt
• Wie ist bei der Regelung von Meldeverhältnissen vorzugehen, die im Melderecht nicht geregelt sind?
• Wann kann auf die Wohnsitzbestimmungen des ZGB zurückgegriffen werden, und wann nicht?
11.30 – 12.15 Internationale Verhältnisse
• Die Wohnsitzbestimmung bei internationalen Rechtsverhältnissen
• Die Rückkehr aus dem Ausland ins Spital, eine Rehabilitation oder ein Heim
• Die Krankenkassenpflicht bei Auslandurlauben und für Weltenbummler
12.15 – 13.15 Mittagessen
13.15 – 14.30 Neues zum Umgang mit rechtswidrigen Aufenthalts- und Meldeverhältnissen
• Wohnsitz auf dem Campingplatz, in Industriebauten, besetzten Gebäuden
• Missbrauch des Niederlassungsstatus bei Zweitwohnungen
• Möglichkeiten zur Beendigung tatsachenwidriger Meldeverhältnisse
14.30 – 14.45 Biopause
14.45 - 16.00 Die Anmeldung Jugendlicher sowie bevormundeter und umfassend verbeiständeter Personen
• An- und Abmeldung Jugendlicher bei gemeinsamer elterlicher Sorge und alternierender Obhut / Zustimmung der Eltern?
• Die Anmeldung bevormundeter / umfassend verbeiständeter Personen beim Wohnorts- oder Heimwechsel
• Die Meldeverhältnisse Unmündiger im Ausland, deren Eltern in der Schweiz wohnen
16.00 - 16.15 Seminarauswertung und Abschluss
Winterthur: | 27. August 2020 | Haus im Inneren Lind (SG, TG, SH, ZH) | |
Olten: | 8. Oktober 2020 | Restaurant Aarhof (SO, AG, BE, BL, BS, FR) |
475 Franken pro Teilnehmer/in
Die Kosten beinhalten Seminarkosten, Dokumentation und Verpflegung
(Mittagessen und Kaffeepausen)
430 Franken pro Teilnehmer/in
für VSED-Mitgliedgemeinden
375 Franken pro Teilnehmer/in
bei mehreren Anmeldungen pro Gemeinde
Rücktrittsbedingungen:
• Abmeldung 12-4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung 4-1 Woche(n) vor Seminarbeginn: 50% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung weniger als 1 Woche vor Seminarbeginn: 100% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Pro Seminar können maximal 20 Teilnehmende berücksichtigt werden.
Haus im Inneren Lind
Rütimann Rechtsanwälte
Lindstrasse 6
Postfach 2223
8401 Winterthur
Tel. 052 269 11 00
Fax 052 269 11 09
E-Mail: kanzleilind.team
Website: www.lind.team